Die Innung ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und hat als solche die gesetzliche Aufgabe, ihren Berufsstand politisch zu vertreten und ihre Mitglieder zu unterstützen.
Die Innung ist somit dem Wohl ihrer Mitglieder verpflichtet. Die gesetzliche Festlegung der Aufgaben und der Verzicht auf Gewinnerzielung sind für das Innungsmitglied die Garantie dafür, dass wertvolle Leistungen zu äußerst günstigen Konditionen geboten werden.
Die Innungsmitgliedschaft berechtigt, den Service der Kreishandwerkerschaft und des Landesinnungsverbandes in Anspruch zu nehmen. Zusammengefasst bieten Innung, Kreishandwerkerschaft und Landesinnungsverband einen äußerst umfangreichen Service mit folgenden Vorteilen:
Innung, Kreishandwerkerschaft und Landesinnungsverband bieten nicht nur individuelle Leistungen für ihre Mitglieder. Sie sind darüber hinaus gesetzliche Vertretungen für das gesamte selbständige Handwerk, womit folgende Aufgaben verbunden sind:
Kosten
Die Innungen erheben für die Mitgliedschaft einen Jahresbeitrag. Dieser unterscheidet sich je nach Gewerk. Entscheidend ist: Die durch eine Innungsmitgliedschaft genutzten Angebote übersteigen den Nutzen in Relation zum Beitragsaufwand um ein Vielfaches.