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Aktuell


IKK classic: Neuer Verwaltungsrat tritt an

Stefan Füll und Bert Römer zu Vorsitzenden gewählt 
Jahresrechnung 2016 mit 109 Millionen Euro Überschuss 
Neuaufstellung der Kundenbetreuung bis 2020 


Der nach der jüngsten Sozialwahl neu gebildete Verwaltungsrat der IKK classic trat am 6. Juli 2017 in Berlin zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Das 30-köpfige, paritätisch mit Vertretern von Versicherten und Arbeitgeern besetzte Gremium wählte aus seinen Reihen Stefan Füll (Arbeitgeber) und Bert Römer (Versicherte) zu seinen Vorsitzenden. In den Spitzenpositionen bei Deutschlands größter Innungskrankenkasse folgen Füll und Römer auf Ulrich Hannemann und Matthias Triemer, die den Vorsitz im Verwaltungsrat seit Gründung der IKK classic im Jahr 2010 innehatten, diesem aber künftig nicht mehr angehören. 
ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer, Mitglied im Verwaltungsrat der IKK classic, und Marco Frank, Referatsleiter Gesundheitspolitik im DGB-Bundesvorstand, würdigten die Arbeit der scheidenden Verwaltungsratsmitglieder und dankten ihnen im Namen von Arbeitgebern und Versicherten für ihren Beitrag zur Entwicklung der handwerklichen Krankenversicherung und einer zeitgemäßen, wirtschaftlichen und patientenorientierten Gesundheitsversorgung. 
Im ersten Quartal 2017 erzielte die IKK classic bei Ausgaben von rund 2,6 Milliarden Euro ein annähernd ausgeglichenes Finanzergebnis (-1,9 Millionen Euro). Die Leistungsausgaben stiegen in den ersten drei Monaten des Jahres insgesamt um 6 Prozent pro Versicherten. Deutliche Ausgabenzuwächse verzeichnete die Kasse bei Heil- und Hilfsmitteln (+9,6 Prozent), Arzneimitteln (+8,9 Prozent) und Krankenhäusern (+6,1 Prozent). Die Ausgaben für ambulante ärztliche Behandlungen wuchsen pro Kopf um 3 Prozent, die für Krankengeld um 5,7 Prozent. Die Netto-Verwaltungskosten entwickelten sich moderat (+3,8 Prozent). 
Für das Jahr 2016 weist das Jahresrechnungsergebnis der IKK classic bei Gesamtausgaben von rund 10,5 Milliarden Euro ein Plus von 109 Millionen Euro aus. Die Summe der Betriebsmittel und Rücklagen stieg auf 740 Millionen Euro. 



Antwort auf Strukturwandel: Neuausrichtung bis 2020

„Wie alle Krankenkassen, Banken oder Versicherungen nimmt auch die IKK classic an einem durch das Internet bestimmten Strukturwandel der Dienstleistungsbranche teil“, umreißt Stefan Füll die Agenda der Kasse für die kommenden Jahre. „In den nächsten drei Jahren werden wir daher unsere Kundenbetreuung neu aufstellen.“ Dazu ist laut Füll eine Neugliederung des Geschäftsstellennetzes ebenso vorgesehen wie die Einrichtung einer zentralen Kundenberatung (in Dresden, Haan und Erfurt), wo eine schnelle und in der Regel fallabschließende Erledigung telefonischer Kundenanliegen erfolgt.  

Begleitet wird die Neustrukturierung durch die vermehrte Bereitstellung digitaler Kontaktwege in einer modernen, passwortgeschützen Online-Filiale. Parallel wird die mobile Betreuung der Kunden in allen Regionen ausgebaut. „Unser Ziel ist es, kundenferne Aufgaben und Funktionen weitgehend zu zentralisieren, um so den Beschäftigten vor Ort mehr Freiraum für kundennahe Dienstleistungen wie Beratungsgespräche zu ermöglichen“, erklärt dazu Bert Römer.  

Mit der Neuaufstellung, die bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein soll, will die IKK classic auch den veränderten Erwartungen ihrer 3,3 Millionen Versicherten gerecht werden. „Immer mehr Kunden sind gewohnt, ihre Geschäfte online abzuwickeln und erwarten diesen Service auch von ihrer Krankenkasse“, so Vorstandschef Frank Hippler. „Wer dagegen eigens eine Geschäftsstelle aufsucht, will, dass die Kundenberater Zeit für ihn und sein Anliegen haben. Beiden Bedürfnissen wollen wir künftig besser entgegenkommen.“ Hintergrund für die Neuordnung ist nach Stefan Fülls Worten auch die besondere Wachstumsgeschichte der Kasse. So verdankt die IKK classic ihre heutige Gestalt einer größeren Abfolge von Fusionen. Sie brachten ein Nebeneinander von Niederlassungen hervor, von denen einige nur wenige, andere vergleichsweise viele Kunden betreuen, manche nah beieinander liegen, andere wieder weiter entfernt voneinander bestehen. Daraus resultierte eine heute nur noch wenig zeitgemäße, heterogene Flächenpräsenz.  

Künftig soll die Neuorganisation annähernd gleich große Geschäftsstellen in einheitlicher Entfernung zueinander schaffen, und so eine gleich gute Flächenabdeckung in allen Kernregionen der Kasse gewährleisten.


Für das Jahr 2017 gibt es einige Neuerungen im Steuerrecht.

Eltern können sich im kommenden Jahr über einen höheren Kinderfreibetrag freuen. Zudem wird der Grundfreibetrag erhöht, sodass Geringverdienende durch die Steuerentlastung etwas mehr Geld in der Tasche haben. Auch müssen Spendenbescheinigungen ab dem 1. Januar 2017 lediglich aufbewahrt und nicht mehr mit der Steuererklärung für 2017 eingereicht werden.

Wichtige Neuerungen ab 2017:

Grundfreibetrag:
Der Grundfreibetrag wird um 168 Euro auf 8.820 Euro erhöht. So werden bei Ledigen Einkommensteuern erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 8.821 Euro und bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern ab 17.641 Euro erhoben. Der Grundfreibetrag      ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt.

Kalte Progression:

Die Werte des Einkommensteuertarifs werden um 0,73 Prozent leicht angehoben, damit die kalte Progression ausgegliche wird. Von kalter Progression spricht man, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und es trotz somit unveränderter Leistungsfähigkeit zu einem Anstieg der Durchschnittssteuerbelastung kommt. 0,73 Prozent entspricht der geschätzten Inflationsrate des Jahres 2016.

Kinderfreibetrag:

Der Kinderfreibetrag wird um 54 Euro auf 2.358 Euro pro Kind und Elternteil erhöht. Mit dem Kinderfreibetrag soll Eltern ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei belassen werden, um das Existenzminimum ihres Kindes abzusichern. 

Belege:
    
Aus der Belegvorlagepflicht wird die Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass Belege, wie beispielsweise Spendenbe-scheinigungen, mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 2017 künftig nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen. Das Finanzamt fordert Belege lediglich bei Bedarf im Einzelfall an. 

Altersvorsorgeaufwendungen:

Die von Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich geleisteten Beiträge zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter sowie die steuerfreien Arbeitgeberbeiträge sind im Jahr 2017 bis zu einem Höchstbetrag von 23.362 Euro als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Maximal können im Jahr 2017 84 Prozent abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz steigt seit 2006 um jeweils 2 Prozentpunkte pro Jahr an. 

Unterhaltskosten:

Für das Jahr 2017 erhöht sich der Maximalbetrag für Unterhaltskosten um 168 Euro auf 8.820 Euro. Voraussetzung ist, dass der Unterhaltsempfänger bzw. die Unterhaltsempfängerin kein nennenswertes eigenes Vermögen oder Einkommen besitzt bzw. kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhält. Diese Kosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. 

Beruflich bedingte Umzüge:

Der Pauschbetrag für einen beruflich bedingten Umzug erhöht sich ab 1. Februar 2017 bei Ledigen auf 764 Euro, bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern auf 1.528 Euro und für jede weitere umzuziehende Person auf 337 Euro. Weiterhin können Umzugskosten für einen beruflich bedingten Umzug anhand von Rechnungen nachgewiesen werden. Der Höchstbetrag hierfür steigt ab dem 1. Februar 2017 von 1.882 Euro auf 1.926 Euro. 

Höherer Steueranteil für Neurentnerinnen und  Neurentner:
Der steuerpflichtige Rentenanteil erhöht sich in 2017 von 72 auf 74 Prozent. Dieser Anteil gilt für Personen, die im Jahr 2017 in Rente gehen. Der steuerpflichtign Rentenanteil erhöht sich seit 2006 jährlich um 2 Prozentpunkte. 
Kraftfahrzeugsteuer:

Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge wurde durch das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität auf zehn Jahre verlängert. Dies gilt für alle Fahrzeuge, die bis zum 31.Dezember 2020 angeschafft werden. Für reine Elektrofahrzeuge galt bisher eine fünfjährige Kfz-Steuerbefreiung.

Bekämpfung von Steuervermeidung internationaler  Konzerne:
Internationale Konzerne müssen ab 1.Januar 2017 Steuervor-bescheide mit grenzüberschreitenden Steuerpraktiken (sogenannten Tax-Rulings) an die Steuerbehörden anderer teilnehmender Länder übermitteln. Außerdem wird durch länderbezogene Berichte innerhalb der Steuerverwaltungen aller teilnehmenden Länder Transparenz darüber hergestellt, in welchem Land welche Gewinne ausgewiesen und welche Steuern darauf erhoben werden. Mit diesen Informationen kann die Verwaltung künftig gezielter gegen grenzüberschreitende Steuervermeidung vorgehen. Hiervon wären künftig auch  Absprachen, wie sie Irland mit Apple getroffen hatte und die von der Kommission der Europäischen Union als illegaler Steuervorteil eingestuft wurden, tangiert.



Im Altenheim oder beim betreuten Wohnen ändert sich auch der Versicherungsbedarf

Senioren genießen nur zu gern das behagliche und sichere Heim, das sie sich geschaffen haben. Ist die eigenständige Lebensweise in den eigenen vier Wänden allerdings nicht mehr möglich, entscheiden sich viele für ein Leben im Altenheim oder für betreutes Wohnen. Wer bewusst eine neue Wohnform wählt, kann sein verändertes Umfeld meist gut annehmen und die Vorteile für sich nutzen. So fällt es vielen Senioren in der gemeinschaftlichen Umgebung zum Beispiel leichter, Kontakte zu knüpfen und Freundschaften zu pflegen. Andererseits sind mit dem Umzug auch viele organisatorische Aufgaben verbunden, die erst einmal bewältigt werden müssen.

Hausratversicherung anpassen

Dazu gehört auch, den eigenen Versicherungsschutz der Situation anzupassen. Die neuen Räume sind meist kleiner als die bisherige Wohnung. Nur ein Teil der Möbel kann mitgenommen werden. "So verändert sich der Wert des Hausrats unter Umständen erheblich", erklärt Peter Meier von der Nürnberger Versicherung. Umso wichtiger ist es, seine Versicherung zu informieren, wenn sich die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats geändert haben. Es gibt Versicherungspolicen, die sich den neuen Anforderungen anpassen lassen. So kann man beispielsweise bei der Nürnberger Versicherung bei Umzug in ein Alten-, Senioren- oder Pflegeheim bis zu fünf Jahre lang seinen Hausrat beitragsfrei bis zu einer Versicherungssumme von 5.000 Euro weiterversichern. Voraussetzung: Das Hab und Gut war dort bereits seit mindestens fünf Jahren versichert.

Manche Versicherungen werden verzichtbar

Bei anderen Versicherungen sollte man genau prüfen, ob man sie überhaupt noch benötigt. Während eine Lebensversicherung zur Bestattungsvorsorge sicher weiter sinnvoll ist, sind Verträge zur Absicherung von Angehörigen möglicherweise überflüssig geworden. Auch bei Rechtsschutzversicherungen sollte hinterfragt werden, ob die versicherten Risiken noch bestehen. Rechtsstreitigkeiten, die aus Arbeits- oder Werkverträgen und aus Mietverhältnissen entstehen können, gibt es dann glücklicherweise meist nicht mehr.


Ohne Kupfer geht es nicht

Für die Zukunftstechnologie Windenergie ist das rote Metall unverzichtbar

Mehr als 150.000 Beschäftigte, eine Exportquote von über 70 Prozent, rund 26.000 installierte Anlagen: Die Windkraft leistet in Deutschland einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende und zum Abschied von fossilen Energieträgern, der Wind deckt bereits rund zwölf Prozent unseres Strombedarfs. Technologisch steht die deutsche Windindustrie weltweit an der Spitze - und entwickelt sich kontinuierlich weiter. So sind beispielsweise Windturbinen neuester Bauart die größten rotierenden Maschinen, die von Menschen je gebaut wurden.

30 Tonnen Kupfer im Inneren der Windriesen

Die Eckdaten sind beeindruckend: 180 Meter Rotordurchmesser erreichen die neuesten Windkraftanlagen, ein Ende des Größenwachstums ist nicht in Sicht. Denn je größer die Spannweite der Rotorblätter, desto effizienter können die Anlagen den Wind "ernten". Im Innern der filigran anmutenden Windriesen und in der Infrastruktur verbergen sich bis zu 30 Tonnen Kupfer. Alleine in den Wicklungen der großen Ringgeneratoren, in denen der umweltneutrale Strom entsteht, stecken mehrere hundert Kilogramm des Metalls in Form von Rund- und Flachdraht. Hohe Anforderungen müssen auch die Kupferverkabelungen zur Ableitung und Weiterführung des Stroms erfüllen. Die Rotorblätter müssen sich - wie der Wetterhahn auf dem Dach - immer in die optimale Stellung zur Windrichtung drehen. Dabei wirken starke Kräfte auf die Leitungen, die daher flexibel und bruchsicher sein müssen. Kupfer steckt zudem auch in den Rotorblättern selbst. Sie besitzen Motoren, die sie entlang ihrer Längsachse drehen und dadurch eine Anpassung von Leistung und Windgeschwindigkeit ermöglichen. Auch die Wicklungen des Transformators, der die Windkraftanlage mit dem Netz verbindet, sowie alle anderen Kabelverbindungen kommen nicht ohne das rote Metall aus. Mehr Informationen gibt es unter www.copperalliance.org.

Nach der Nutzung zurück in den Rohstoffkreislauf

Auf rund 400.000 Tonnen schätzt das Deutsche Kupferinstitut die Menge Kupfer, die bisher in der Windkraft alleine in Deutschland eingesetzt wurde. Dass das wichtigste Funktionsmetall für den Fortschritt dennoch nicht knapp wird, liegt vor allem an seiner hervorragenden Recyclingfähigkeit. Kupfer lässt sich ohne jeden Qualitätsverlust zurückgewinnen - in Deutschland stammen bereits mehr als 50 Prozent des verarbeiteten Metalls aus der Wiederverwertung.