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Die Organisation des Handwerks in Deutschland 

  

Die Inhaber eines Handwerkbetriebs bilden auf lokaler Ebene eine Innung. Hierbei ist die Mitgliedschaft freiwillig. Die verschiedenen Innungen (z. Bsp. Bäcker, Maler, Elektriker, etc.) sind in Kreishandwerkerschaften zusammen-geschlossen. Die einzelnen Innungen sind darüber hinaus zuständig für die Abnahme der Gesellenprüfungen. Auf Landesebene gibt es Landesinnungsverbände, auf Bundesebene Bundesinnungsverbände oder Zentralfachverbände des jeweiligen Gewerks. Insgesamt bilden die 53 Zentralfachverbände die Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks, BFH.

 

Das Handwerk in Deutschland gliedert sich in drei Säulen:

Die Kreishandwerkerschaft

Sie ist die Interessenvertretung des selbstständigen Handwerks und der Innungen. Sie ist für das Handwerk allgemein sowie für die Arbeitgeber tätig. Die Kreishandwerkerschaft wird durch die Innungen einer Stadt, bzw. eines Landkreises gebildet. Sie vereint in sich, neben den Interessen der selbstständigen Handwerker und der Innungen, auch Landesarbeitsgemeinschaft und die Bundesarbeitsgemeinschaft. Die Kreishandwerkerschaft dient als Geschäftsstelle der Innungen und übernimmt hierbei verschiedene Aufgaben der Handwerkskammern.

 

Die Handwerkskammer

Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es besteht für den Handwerksbetrieb eine Pflichtmitgliedschaft. Die Handwerkskammer bietet ein breites Spektrum von Dienstleistungen an, das von technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Beratung bis zur Beratung in der beruflichen Bildung reicht.

Sie führt die Handwerksrolle und ist verantwortlich für das Prüfungswesen. Als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft repräsentiert sie in ihrem Kammerbezirk die Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Verwaltung.

Auf der Ebene der Bundesländer übernehmen diese Aufgaben die Arbeitsgemeinschaften der Handwerkskammern eines Landes bzw. die Landeshandwerksvertretungen. Die 55 deutschen Handwerkskammern sind im Deutschen Handwerkskammertag  zusammengeschlossen.

 

Die Zentralfachverbände

Im Gegensatz zu den Handwerkskammern sind die Fachverbände sogenannte „freiwillige“ Organisationen. Sie vertreten die spezifischen Interessen eines jeweiligen Handwerkszweiges bzw. Handwerksberufes. Darüber hinaus haben die Verbände die Funktion von Arbeitgeber-organisationen und führen somit die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften.